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Eine Energiegemeinschaft ist eine juristische Person, wie ein Verein oder eine Genossenschaft, die Energie erzeugt, nutzt, speichert oder weitergibt. Sie ermöglicht ihren Mitgliedern, gemeinsam produzierte Energie zu teilen – ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Es gibt drei Arten von Energiegemeinschaften: die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA). Die Rahmenbedingungen für EEG und BEG wurden im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegt, das am 7. Juni 2021 beschlossen und am 27. Juli 2021 in Kraft gesetzt wurde.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, sobald uns ausreichend verrechenbare Daten von den Netzbetreibern vorliegen. Du bekommst eine Rechnung für Produktion und Verbrauch, die auch im Mitgliederportal zum Download bereitsteht.
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